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   BFH, 22.06.2001 - III B 76/00   

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https://dejure.org/2001,8303
BFH, 22.06.2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH &Co. KG - Handwerksrolle - Handelsregister - Baugewerbe - Investitionszulage - Betriebsaufspaltung - Änderung des Investitionszulagebescheides

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 4; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 3; ; AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 172 ff.; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2; ; InvZulG 1993 § 6 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für eine Übergangszeit die erhöhte Investitionszulage zwar auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wurde (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Die Ausnahme vom Erfordernis der vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle gilt nur für die Fälle, in denen sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb befindet (Urteil des Senats in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Für die Bejahung der Anspruchsberechtigung der Besitzgesellschaft z.B. bei Betriebsaufspaltung zwischen Besitzpersonen- und Betriebskapitalgesellschaft ist die Erwägung maßgebend, dass andernfalls eine Zulagengewährung überhaupt ausgeschlossen wäre (Urteil des Senats vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BStBl II 2001, 316).
  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Wie der Senat mit Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99 (BFH/NV 2001, 954) entschieden hat, greift für die Aufhebung oder Änderung von unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchgeführten Festsetzungen der Investitionszulage die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO 1977 mit der Folge ein, dass der Vorbehalt der Nachprüfung nicht vor dem Ablauf der durch § 170 Abs. 3 AO 1977 verlängerten Änderungsfrist wegfällt.
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (z.B. Urteil des BFH vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 77, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98 (BFH/NV 2000, 223) ausgeführt hat, kommt eine Übertragung des Merkmals der Eintragung in die Handwerksrolle durch einen diese Voraussetzungen erfüllenden persönlich haftenden Gesellschafter auf das Unternehmen "seiner" OHG nicht in Betracht.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Kann die Klägerin als Anspruchsberechtigte und Antragstellerin mit dem von ihr betriebenen Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden, so besteht keine sachliche Veranlassung, zur Erhaltung eines Zulagenanspruchs das Merkmal der Eintragung in die Handwerksrolle von der Komplementär-GmbH oder gar den beschränkt haftenden Gesellschaftern auf die KG zu übertragen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72).

    Hingegen findet ein solcher Strukturwandel nicht statt, wenn sowohl die Komplementär-GmbH als auch die KG handwerklich tätig sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 72).

  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Folglich kann sich der Beklagte auch nicht auf das BFH-Urteil vom 22. Juni 2001 ( III B 76/00, BFH/NV 2002, 72 ) stützen, denn auch in dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalt war nicht die KG selbst, sondern nur die Komplementär-GmbH, also ein Teil der KG eingetragen.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1236/07

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und des Bekanntgabeempfängers in einer

    Für die Investitionszulage 2000 begann die reguläre Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Klein/Rüsken, AO, 9. Auflage 2006, § 170 Rn. 26; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFH/NV 2001, 954; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72) mit Ablauf des Jahres 2000, so dass die Festsetzungsverjährung nicht vor Ablauf des Jahres 2004 eintreten konnte.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1237/07

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsordnung wegen Eintritts von

    Für die Investitionszulage 2000 begann die reguläre Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO(vgl. hierzu Klein/Rüsken, AO, 9. Auflage 2006, § 170 Rn. 26; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFH/NV 2001, 954; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72) mit Ablauf des Jahres 2000, so dass die Festsetzungsverjährung nicht vor Ablauf des Jahres 2004 eintreten konnte.
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